Arbeitssicherheitsschuhe
Einlagen und Schuhzurichtungen (z.B. Ausgleich von Beinlängendifferenzen usw...) für Arbeitssicherheitsschuhe unterliegen besonderen Anforderungen. Es ist sehr wichtig, dass darauf geachtet wird, dass die Schuhe mit den Einlagen und die angefertigten Umbauten der DGUV Regel 112-191 weiterhin entsprechen.
Wir arbeiten mit verschiedenen Anbietern von Sicherheitsschuhen zusammen und können Ihnen bei der Auswahl der Schuhe gerne behilflich sein, damit Sie weiterhin versicherungsrechtlich auf "sicheren Füßen" stehen.
Wir haben das "Rund-um-sorglos-Paket" für Sie. Von der Einlagenberatung über die Hilfe bei der Beantragung bis zur Schuhberatung.
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Termin mit Frau Bramlage unter Tel.: 0 54 31 - 90 70 4-23.
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